Willkommen,
kleines Menschenkind!
 
 
 


Liebe Familien,



aktuell KEIN Angebot von Hebammenleistungen.

Jede Änderung wird hier auf der Homepage bekannt gegeben!


Herzliche Grüße,

Nadine 


Thür, im März 2024




 

Allgemeine Infos:



1.)  Tipps für die Hebammensuche:

Ich empfehle dir, mit dem Erhalt des Mutterpasses und mit Hilfe der nachfolgenden Websites,
alle Hebammen im 15 km Umkreis 
(max. 25 km) deines eigenen Wohnortes zu kontaktieren. 


Ammely - Deine Hebammensuchmaschine


Hebammenliste - GKV-Spitzenverband (gkv-spitzenverband.de)


Hebammensuche.de



>>> Melde ggf. unter folgendem Link des Deutschen Hebammenverbands 
Unterversorgung melden – Unsere Hebammen (unsere-hebammen.de)
eine Unterversorgung (Hebammenmangel) und schicke deren Briefvorlage an deine Krankenkasse, um auf die deutschlandweite Problematik aufmerksam zu machen!


 



2.) Begrifflichkeiten:


"Nachsorge-Hebamme":

Sie führt die Wochenbett-Betreuung durch (=Begleitung und Beratung ab dem 2./3. Tag bis zu 12 Wochen nach der Geburt) und ist auch zusätzlich i. d. R. bereits in der Schwangerschaft deine Ansprechpartnerin.

Sie bietet keine 24-stündige Rufbereitschaft und auch keine Geburtsbegleitung an!

Jede selbstständig (=freiberuflich) arbeitende Hebamme hat etwas abweichende Arbeitsmodelle und somit auch Erreichbarkeitszeiten. Diese solltest du bei Betreuungsbeginn erfragen!



"Beleg-Hebamme/Beleg-Geburt":

Sie ist im Rahmen der Schwangerschaftsbegleitung zusätzlich, für eine einmalige Rufbereitschaftspauschale von ca. 500,- EUR, dann ab der 36+0 SSW täglich für 24 Stunden rufbereit, damit diese eine Hebamme dich jederzeit u. durchgehend bei einem Blasensprung oder bei Wehen dann auch folglich zur Entbindung betreuen kann (=Geburtsbegleitung im Krankenhaus). Dies geht aber nur in dem Krankenhaus, mit dem die Hebamme auch einen Belegvertrag hat!
Anschließend macht diese eine Hebamme im Idealfall dann auch die Wochenbett-Betreuung.

Bei Interesse an einer Beleggeburt informiere dich auf der Website des jeweiligen Krankenhauses über dessen Beleghebammen u. kontaktiere diese ca. 5.-10. SSW!



"Klinik-Hebamme":

Sie arbeitet im 3-Schicht-System (Früh,-Spät,-Nachtdienst) im Kreißsaal (=Geburtsbegleitung im Krankenhaus). Aufgrund der Schichtdienste und je nach Dauer der Geburt, lernt man hier immer mehrere, der dort tätigen, Hebammen kennen.

Eine Klinikhebamme kann ebenfalls neben den Diensten im Kreißsaal, auch noch zusätzlich freiberuflich, in der Schwangeren,- u. Wochenbettbetreuung tätig sein u./o. verschiedene Kurse prä-/postpartal anbieten.


 

"Ambulante Geburt":

Bedeutet: Entlassung aus dem Kreißsaal schon ca. 4-6 Stunden nach der Geburt! 

Die Voraussetzungen
 sind:
dass es dir und deinem Baby gut geht,
eine Kinderarztpraxis (für das Stoffwechselscreening: 36.- 72. Lebensstunde und die U2: ab der 48. Lebensstunde) und
eine Hebamme, die ambulante Geburten betreut, vorhanden sind!


 






"Geboren wird nicht nur das Kind

durch die Mutter, 

sondern auch die Mutter,

durch das Kind." 

(Gertrud von Le Fort)










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